Gender

Geschlechtsidentität

Geschlecht ist ein Zusammenspiel von körperlichen, sozialen, kulturellen und rechtlichen Faktoren.

männlich
weiblich
inter
endo
cIS
trans

Bei der Geburt eines Kindes wird ihm das Geschlecht aufgrund der äusserlichen Geschlechtsorgane als weiblich oder männlich zugewiesen. Sind diese nicht eindeutig, werden die inneren Organe, die Hormone und Gene untersucht. Wenn eine Zuweisung zu einem der beiden Geschlechter nicht möglich ist, wird von Intergeschlechtlichkeit gesprochen. Allerdings sind in der Schweiz und in vielen anderen Ländern rechtlich bisher nur die Kategorien «männlich» oder «weiblich» vorgesehen.

Diese Art der Geschlechtszuweisung und die rechtliche Zweiteilung verursachen oft unnötige Operationen. Die Uno verurteilt diese irreversiblen Eingriffe als Folter. Sie hat die Schweiz zudem gerügt, weil sie solche Operationen nicht gesetzlich verbietet.

Beim Heranwachsen wird das Geschlecht von der Umwelt, der Erziehung und dem Selbstbild geprägt. Oft führt die Zuweisung des Geschlechts bei der Geburt dazu, dass als weiblich eingeordnete Babys zu Mädchen und männlich erfasste Babys zu Jungen erzogen werden. Stereotyp bedeutet das: Mädchen spielen mit Puppen, Jungs mit Autos. So werden Geschlechterrollen erlernt, was wiederum Fähigkeiten, Vorlieben und Verhalten beeinflusst.

Geschlecht ist komplex und wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Es können fünf Dimensionen von Geschlecht unterschieden werden. Davon ist eine biologischer (Körper), eine psychologischer (Identität) und drei Dimensionen sind sozialer Natur (sexuelle Orientierung, Geschlechtsausdruck und Rolle). Deshalb ist Geschlecht biopsychosozial.

Wer Bin ich?

Rechtlich sind in der Schweiz nur die zwei Geschlechter «Mann» und «Frau» zugelassen. Non-konformes Verhalten in Bezug auf die Geschlechterrolle wird oft diskriminiert. Nichtsdestotrotz, treffen die stereotypen Vorstellungen von Mann und Frau treffen auf kaum jemanden zu. Geschlecht ist vielmehr eine fluide, ambivalente Kategorie. Wir alle verfügen über viele Eigenschaften, die auch widersprüchlich sein können. Ob wir diese Wesenszüge als weiblich oder männlich bezeichnen, ist eigentlich egal.

Männer, die weiblich wirken, und jungenhaft wirkende Frauen werden auch als androgyn bezeichnet. Insbesondere die Kunst der 1970er-Jahre spielt mit Androgynität, Verkleidung und Drag-Performance und feiert die Freude queeren Lebens. Das Kunstmuseum Luzern widmet dem Phänomen 1974 die Ausstellung Transformer. Aspekte der Travestie.

Walter Pfeiffer fotografiert die Serie Carlo Joh für die Ausstellung Transformer. In den Bildern lotet das Modell Carlo das Spannungsfeld zwischen maskulin und feminin aus und erprobt verschiedene Inszenierungen von Geschlecht. Carlo Joh und mit ihm der Fotograf Walter Pfeiffer erkunden das Sowohl-als-auch. Drag-Performance, Crossdressing, das Spiel mit Schönheit und Ambivalenz verdichtet sich dabei zu einem fragilen, individuellen Porträt.

Transformer, 1974

Der Medientext zur legendären Ausstellung Transformer. Aspekte der Travestie hält fest: «Ausstellung und Katalog dürften künstlerisch wie soziologisch im Hinblick auf die viel diskutierte Neuorientierung der Geschlechterrolle und ihrer gesellschaftlich bedingten Funktion aufschlussreich sein.» Die Presse reagiert empört und abwertend. Sie spricht von «exhibitionistischen Selbstbeschäftigungen» und titelt «Transvestiten unter sich. Fragwürdige Veranstaltung im Kunstmuseum Luzern».

LGBTQIA+

LGBTQIA+ bedeutet: Lesbisch, Gay (Schwul), Bisexuell, Transgender, Queer, Intergeschlechtlich und Asexuell. Das Pluszeichen verweist darauf, dass die Liste auch noch weitergehen könnte. Das Kürzel steht also für alle Geschlechtsidentitäten und alle sexuelle Orientierungen, die nicht hetero- oder cis-geschlechtlich sind.

LGBTQIA+-Menschen kämpfen gegen vielseitige Diskriminierungen. Sie sind zudem oft von Gewaltverbrechen betroffen, die sich gegen ihre Identität richten, die nicht den gesellschaftlichen Normen entspricht.

In der Schweiz werden diese spezifischen Gewalttaten nicht separat erfasst. Politische Vorstösse dafür sind bisher gescheitert. Auch hat der Bundesrat entscheiden, dass die Zeit noch nicht reif sei, um neben weiblich und männlich ein drittes Geschlecht eintragen zu lassen. Vielleicht braucht es dafür erst ein non-binäres Bundesratsmitglied.

Ueli Maurer sagt bei seinem Rücktritt, dass er sich kein «Es«» als Nachfolger:in wünscht.

Intersex-inclusive Pride Flag, Valentino Vecchietti, 2021
Kim de l’Horizon, NZZ, 19.10.2022
https://www.nzz.ch/feuilleton/kim-de-lhorizon-fragt-ueli-maurer-warum-bekaempfen-sie-mich-ld.1707890?reduced=true

Brave Beauties, 2014—

Mit der Porträtserie Brave Beauties stellt Muholi queer- und transphobe Stereotypen in Frage. Zanele Muholi zeigt trans Frauen und nicht-binäre Menschen, die an Schönheits- und Drag-Queen-Wettbewerben teilnehmen. Sie tun dies gemäss Muholi «um die Geisteshaltung der Gemeinschaft zu ändern, in der sie leben, auch wenn sie in dieser Gemeinschaft Schlimmes erfahren». Diese Schönheitswettbewerbe bieten einen Raum des Widerstands innerhalb der Schwarzen LGBTQIA+-Community in Südafrika, indem sie Schönheit ausserhalb heteronormativer und weisser Vorherrschaftskultur zum Ausdruck bringen. Die Serie erinnert auch an Modeshootings. Damit fragt Muholi, ob «im demokratischen Südafrika das Bild einer trans Frau auf dem Titel eines Magazins möglich wäre».

«There’s nothing wrong with loving who you are.»

«Es ist nichts falsch daran, dich so zu lieben, wie du bist.»

Lady Gaga, Born this Way, 2011

Gleichstellung

Das Weltwirtschaftsforum WEF veröffentlicht seit 2006 jährlich einen Bericht zur Entwicklung der Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern in verschiedenen Ländern. Aktuell unterscheidet der Bericht ausschliesslich zwischen zwei Geschlechtern: Mann und Frau. Im sogenannten Gender-Gap-Report werden vier Bereiche untersucht: wirtschaftliche Teilnahme und Teilhabe, Zugang zu Bildung, Gesundheit und Lebenserwartung sowie politische Teilhabe. Am besten schneidet Island ab. Dort beträgt der Unterschied zwischen Männern und Frauen nicht mal 10%.

Die Entwicklung in der Schweiz war in den vergangenen Jahren negativ. 2021 noch unter den Top Ten, ist sie 2023 auf Platz 21 zurückgefallen. Verantwortlich dafür sind Einbussen in den Bereichen Wirtschaft und Bildung. Bei der Bildung beispielsweise erreicht die Schweiz nur Rang 102 von 142 untersuchten Staaten. Gemäss Bericht wird der Gender Gap in der Schweiz erst im Jahr 2154 verschwunden sein. Es gibt also noch viel zu tun!

Feminismus und Emanzipation

Der Kampf für die Gleichstellung der Geschlechter dauert schon sehr lange. Frauen demonstrieren bereits seit einigen hundert Jahren für ihre Rechte. Innerhalb des Feminismus gibt es eine Vielzahl von Strömungen. Hinterfragt und kritisiert werden vor allem die in der Gesellschaft verankerten ungleichen Machtstrukturen. Ein Beispiel ist die 2017 entstandene #MeToo-Bewegung. Das Hashtag verbreitet sich im Zuge des Weinstein-Skandals und führt weltweit zu einer öffentlichen Debatte, die sich gegen sexuelle Belästigung und Missbrauch richtet.

Während es zu Beginn der Frauenrechtsbewegung vorrangig um die Rechte von Frauen geht, ist seit den 1990er-Jahren das Verständnis von Feminismus breiter. Frauenrechts-, LGBTQIA+- und Antidiskriminierungsbewegungen gegen Rassimus und Klassismus schliessen sich zusammen. Der Feministische Streik Schweiz beispielsweise verfolgt nebst der Hauptforderung «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit» die Bekämpfung von rassistischer, fremdenfeindlicher, queerfeindlicher und behindertenfeindlicher Diskriminierung.

«Man kommt nicht als Frau zur Welt, man wird es.»

Simone de Beauvoir, 1949

Wahlrecht für alle!

Ab dem 17. Jahrhundert beginnen die Menschen die absolutistische Herrschaft von Königen und Kirche zu hinterfragen – es ist das Zeitalter der Aufklärung. Die Menschen diskutieren über Philosophie, Recht, Literatur und Kunst, um Ideen einer neuen, gerechteren Gesellschaft zu verhandeln. Mit der 1789 verabschiedeten Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte kommen sie diesem Ziel ein Stück näher. Jedoch sind diese Rechte anfangs ausschliesslich weissen Männern vorbehalten.

Plakat, Otto Baumberger, Wollt Ihr solche Frauen?, 1920, Foto: Museum für Gestaltung Zürich, Plakatsammlung, ZHdK
Plakat, In ganz Europa haben die Frauen das Wahlrecht, nur nicht in der Schweiz, 1950, Foto: Museum für Gestaltung Zürich, Plakatsammlung, ZHdK

wahlrecht

in der Schweiz

Der Kampf um das Frauenstimmrecht in der Schweiz beginnt mit der ersten Bundesverfassung von 1848. Sie besagt, dass alle «Schweizer» vor dem Gesetz gleich sind. Jedoch erst 1971 nehmen die alleinig stimmberechtigten Männer das Frauenstimmrecht auf nationaler Ebene an. Die Schweiz ist damit das Schlusslicht Europas. Noch länger geht es in einzelnen Kantonen: 1990 führt das Bundesgericht das Frauenstimmrecht in Appenzell Innerrhoden ein.

in Südafrika

In Südafrika erhalten 1930 weisse Frauen das Wahlrecht, doch erst nach der Abschaffung der Apartheid 1994 sind alle Bevölkerungsgruppen wahlberechtigt.